Registriekassenpflicht 2016 / 2017 was kommt, wer kann helfen?

Registrierkassenpflicht

Registrierkassenpflicht und Belegerteilungsverpflichtung

Neue gesetzliche Regelungen ab 1.1.2016 – was bedeutet das für mein Unternehmen?

Ab dem 1.1.2016 gelten für Unternehmen neue steuerrechtliche Bestimmungen.

Registrierkassenpflicht

Unternehmen haben zur Einzelerfassung der Barumsätze zwingend ein elektronisches Aufzeichnungssystem (Registrierkasse) zu verwenden, wenn

  • der Jahresumsatz je Betrieb € 15.000,– und
  • die Barumsätze dieses Betriebes € 7.500,– im Jahr überschreiten.

Belegerteilungsverpflichtung

Für jedes Unternehmen besteht ab 1.1.2016 die Verpflichtung, bei Barzahlungen einen Beleg zu erstellen und dem Käufer auszuhändigen. Dieser muss den Beleg entgegennehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten für Zwecke der Kontrolle durch die Finanzverwaltung mitnehmen.Alle Details sowie Ausnahmen von dieser gesetzlichen Regelung finden Sie in den Informationsangeboten auf dieser Seite. Wichtiger Hinweis: Darüber hinaus müssen die Registrierkassen ab dem 1.1.2017 auch über eine spezielle technische Sicherheitseinrichtung verfügen, die die Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen sicherstellt.

Christoph Purin
Christoph Purin

Mein Name ist Christoph Purin und befasse mich mit IoT Geräten wie Raspberry, Arduino, ESP. Auch Aktivitäten wie die FFW, Quad-fahren, Amateurfunk zählen zu meinen bevorzugten Hobbys.
Dieser Blog, stellt eine Sammlung meiner Projekte dar, wie Dinge gelöst oder umgebaut werden können.

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