Registrierkassenpflicht und Belegerteilungsverpflichtung
Neue gesetzliche Regelungen ab 1.1.2016 – was bedeutet das für mein Unternehmen?
Ab dem 1.1.2016 gelten für Unternehmen neue steuerrechtliche Bestimmungen.
Registrierkassenpflicht
Unternehmen haben zur Einzelerfassung der Barumsätze zwingend ein elektronisches Aufzeichnungssystem (Registrierkasse) zu verwenden, wenn
- der Jahresumsatz je Betrieb € 15.000,– und
- die Barumsätze dieses Betriebes € 7.500,– im Jahr überschreiten.
Belegerteilungsverpflichtung
Für jedes Unternehmen besteht ab 1.1.2016 die Verpflichtung, bei Barzahlungen einen Beleg zu erstellen und dem Käufer auszuhändigen. Dieser muss den Beleg entgegennehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten für Zwecke der Kontrolle durch die Finanzverwaltung mitnehmen.Alle Details sowie Ausnahmen von dieser gesetzlichen Regelung finden Sie in den Informationsangeboten auf dieser Seite. Wichtiger Hinweis: Darüber hinaus müssen die Registrierkassen ab dem 1.1.2017 auch über eine spezielle technische Sicherheitseinrichtung verfügen, die die Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen sicherstellt.