Unwissenheit sollte vor gar nichts schützen. Wäre ja das gleiche, wenn jemand eine Kochplatte einschaltet und auf die Platte greift, dann den Hersteller verklagt, dass es nicht auf der Platte angebracht ist, dass sie heiß wird. Naja, blödes Beispiel, wäre aber so.
Kurze Vorgeschchte:
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Laut Oberlandesgericht Oldenburg kann unwissenheit vor einer Strafe schützen.
Ein User wurde vom Landesgericht wegen „Verbreitung gewaltpornographischer Schriften“ verurteilt. In der zweiten Instanz wurde nun die Verurteilung wieder aufgehoben.
Da der User glaubhaft gesagt hat, dass er nicht wusste, dass die Software des P2P Programmes automatisch die Dateien im inncoming Folder automatisch für andere User freigibt. Er dachte, dass er die Heruntergeladenen Dateien in einen gesonderten Folder freigeben muss, um den anderen Useren die Daten zuänglich zu machen.
Doch ganz glaubte das Oberlandesgericht Ihm nicht, da einige Dateien in gesonderten Ordnern gespeichert waren.
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Mensch Kauf dir die Sachen, oder Lade sie Legal herunter! Filesharing ist zwar weit verbreitet, aber was passieren kann, wenn jemand erwischt wird, war dem wohl nicht bewusst. Er hätte ja auch sagen können, dass er die Lizensbestimmungen nicht gelesen und trotzdem zugestimmt hat. Hmmmm
Stimmt !! kann ich dir nur zustimmen.
Wer sowas macht ist selbst schuld… Das gleiche mit PirateBay: Auf der einen Seite müssen Forenbetreiber illegale Inhalte entfernen und auf der anderen Seite können Betreiber bekannter Filesharing-Netze fröhlich ihrem Treiben fröhnen. Na ja, zumindest, wenn es nach ihnen geht… Jetzt, wo ein Richter dem ganzen den Rigel vorgeschoben hat, ist das Geschrei groß. Na ja. Ich kann auch nicht ohne Schein Auto fahren und dann sagen, das habe ich nicht gewusst… Und wenn ich zu blöd bin, die AGB zu lesen, sollte ich das Programm halt nicht verwenden.